Spendenethik

Spenden als Beitrag zur Demokratie
Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers

für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Deswegen werden Spenden von Bürgerinnen und Bürgern an politische Parteien als ein staatsbürgerlicher Beitrag von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch staatliche Zuschüsse honoriert und sind zudem steuerlich absetzbar.

Ohne Spenden wäre eine parlamentarische Demokratie nicht lebensfähig.

 

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EStG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes.

Rechtzeitig vor Ihrer Steuererklärung für das laufende Jahr erhalten Sie von unserem Bundesschatzmeister eine Spendenbescheinigung.

Bitte geben Sie bei Ihrer Spendenüberweisung stets die volle postalische Anschrift an, damit Ihre Spendenbescheinigung durch die Post auch richtig zugestellt werden kann.



Für die Bundestagswahl haben wir wieder ein gesondertes Spendenkonto eingerichtet.

IBAN: DE 75 6209 0100 0109 0430 06        BIC: GENODES1VHN


Ganz einfach geht es wenn Sie uns unterzeichnet die nachfolgende Nachricht überlassen.